Tagesstätte

Anfallende Kosten

Gesetzlich erhält jedes Kind einen Zuschuss zur Betreuung ihres Kindes, so dass nicht mehr Kosten entstehen als für einen Kindergartenplatz.

Die Kosten werden direkt mit dem Fachdienst abgerechnet.

Ab dem 1. Jahr steht jedem Kind ein Betreuungsplatz zu, dies wird auch in der Kindertagespflege so gehandhabt. Wenn keine Arbeit vorhanden ist, stehen ihrem Kind dennoch 20 Stunden Betreuung in einer Kindertagespflege zu.

Je nach Bedarf der Betreuungszeiten können Essensgelder anfallen, die mit der Kindertagespflegeperson abgerechnet werden.
Bei mir belaufen sich die Kosten auf 2,- Euro pro Tag.

 

*** Sie können beim Jungendamt auch anfragen um Zuschüsse zu bekommen.

Großflecken 71 (ehem. Kinder- und Jugendbüro)
24534 Neumünster
Telefax: 04321/942 - 27 55